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“Wer als Anwalt die Digitalisierung „verschläft“, wird sich auf dem Abstellgleis wiederfinden”

Für clevercontracts.de gab der Experte Thorsten Blaufelder einen kleinen Praxiseinblick auf die Themen Digitalisierung sowie die Entwicklung von KI in Bezug auf die Anwaltschaft und den Anwalt an sich und warum die technologische Entwicklung auch nicht vor der Juristerei halt macht.

“Herr Blaufelder, Sie sind Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator, Business Coach, Referent – ist die Digitalisierung für Sie ein Thema in Ihrer täglichen Arbeit?”

Mit beA, dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach, ist die Digitalisierung für jeden Rechtsanwalt in Deutschland ab dem 01.01.2022 Pflichtprogramm, denn ab diesem Zeitpunkt besteht eine sogenannte aktive Nutzungspflicht. Ich selbst nutze das beA schon seit geraumer Zeit für die Einreichung und den Erhalt von arbeitsgerichtlichen Schriftsätzen und Verfügungen.

“Als Wirtschaftsmediator und Business Coach – wie schätzen Sie den Status Quo der Digitalisierung in der Anwaltschaft ein? Bzw. was ist Ihre Meinung über den Status der Digitalisierung bezüglich der deutschen Wirtschaft im Allgemeinen?”

Ich meine, dass der Grad der Digitalisierung in vielen größeren Kanzleien überdurchschnittlich hoch ist. Manche Rechtsanwälte arbeiten ausschließlich mit einer elektronischen Akte. Ich selbst konnte mich dazu noch nicht durchringen und bearbeite meine Fälle auf hybride Art und Weise – sowohl elektronisch als auch klassisch in Papierform. Allgemein dürfte die Digitalisierung zwischenzeitlich bei den Firmen angekommen sein. Diesbezüglich gibt es aber große Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen.

Quelle: Thorsten Blaufelder

“Denken Sie, dass Legal Tech in Deutschland ein Thema sein kann? Wenn ja, wie lange schätzen Sie, wird es dauern, bis die Anwaltschaft ‘digitalisiert’ wird?”

Legal Tech ist in einigen Rechtsbereichen schon in den deutschen Anwaltskanzleien angekommen und wird sich bereits in den nächsten Jahren weiter ausbreiten. Viele Rechtsdienstleistungen werden dann vermehrt automatisiert ablaufen, um eine Effizienz- und Qualitätssteigerung zu erzielen und somit auch Kosten einzusparen.

“Manche Prognosen gehen davon aus, dass in zehn bis zwanzig Jahren, der ‘reguläre’ Anwalt aufgrund von weiterentwickelter KI obsolet wird – ist das eine eher gute Sache (z.B. weil sich der Anwalt auf die menschlichen Aspekte der Rechtsvertretung konzentrieren kann) oder eher eine schlechte Sache (z.B. weil Software kein menschliches Denken ersetzen kann)”

Dem zukünftigen Einsatz von KI stehe ich neutral gegenüber. Man wird genau beobachten müssen, an welcher Stelle es sinnvoll ist, hierauf zurückzugreifen. Wenn es den Arbeitsalltag des Anwalts erleichtert, wird es sich nach einiger Zeit und einer ordentlichen Portion Skepsis schließlich durchsetzen. Allerdings sind das menschliche Zusammenleben und die sich daraus entwickelnden Konflikte oft komplex, was den Einsatz von KI erschweren dürfte.

“Ein Aspekt der häufig im Zusammenhang mit KI genannt wird, ist die Vertragserstellung bzw. Automatisierung – was denken Sie, könnte digitale Software wie Clever Contracts Ihren persönlichen Arbeitsalltag verbessern?”

Auf jeden Fall. Der Themenkreis Vertragserstellung dürfte sich durchaus als Einsatzgebiet von KI eignen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Paragraphen und Normen nicht unbedingt den Gesetzen der Logik folgen. Die Rechtswissenschaft ist nun mal keine Naturwissenschaft. Als Arbeitsrechtler ist man ab und an erstaunt über die Urteile des Bundesarbeitsgerichts zu arbeitsvertraglichen Klauseln. Zukünftige Gesetze und Urteile werden von Menschen verfasst, was für die KI eine ordentliche Herausforderung sein dürfte. In diesem Punkt bin ich jedoch optimistisch.

“Stichwort Veränderung: Das Arbeitsrecht ist heutzutage ziemlich kompliziert geworden – sehen Sie da auch einen Wandel (mit Fokus auf Digitalisierung aber auch im wirtschaftlichen Gesamtverhältnis allgemein betrachtet)?”

Gerade weil das Arbeitsrecht immer komplizierter wird, ist es für uns Anwälte wichtig, die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, schon aus Kostengesichtspunkten. Wer als Anwalt die Digitalisierung „verschläft“, wird sich irgendwann auf dem Abstellgleis wiederfinden, insbesondere weil die Erwartungshaltungen der Mandanten stetig steigen. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich nicht up-to-date halten, werden peu à peu Mandate verlieren. Auch für die Unternehmen, die Arbeitsplätze anzubieten haben, gilt dies. Gute Bezahlung ist das eine, ein hochmodern eingerichteter Arbeitsplatz das andere. Wer da nicht mithält, wird beim Ringen um Fachkräfte leer ausgehen.

Thorsten Blaufelder ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Dornhan, Baden-Württemberg. Er ist online vertreten über http://www.thorsten-blaufelder.de und gibt über die Sozialen Medien wie z.B. den Twitter-Account @TBlaufelder aktuelle Updates über die neueste Rechtsprechung im Arbeitsrecht.